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   BFH, 13.07.1998 - V B 23/98   

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https://dejure.org/1998,5735
BFH, 13.07.1998 - V B 23/98 (https://dejure.org/1998,5735)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1998 - V B 23/98 (https://dejure.org/1998,5735)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - V B 23/98 (https://dejure.org/1998,5735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 192
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.1993 - VI ZB 32/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - V B 23/98
    Da es sich dabei um die Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung eines Rechtsmittels handelt, fällt diese Aufgabe in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts (vgl. BGH-Beschluß vom 25. Mai 1993 VI ZB 32/92, Versicherungsrecht --VersR-- 1994, 199, m.w.N.).

    Bei der Einholung einer bloß fernmündlichen Auskunft von einer Hilfskraft aus der Kanzlei der erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten, die ihm zudem nur indirekt (durch einen der Gesellschafter der Klägerin) übermittelt wurde, durfte es der zweitinstanzliche Prozeßbevollmächtigte nicht bewenden lassen (vgl. dazu allgemein BGH-Beschluß in VersR 1994, 199; Greger in Zöller, Zivilprozeßordnung, § 233 Rn. 23 "Mehrere Anwälte"; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 56. Aufl., § 233 Rz. 65).

    Zum einen besteht bei einer telephonischen Übermittlung von Daten die Gefahr eines Hörfehlers (vgl. BGH-Beschlüsse vom 26. September 1990 VIII ZB 24/90, NJW-RR 1991, 91, m.w.N., sowie in VersR 1994, 199).

  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - V B 23/98
    In dem letztgenannten Gesichtspunkt unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem von der Klägerin angeführten BGH-Beschluß vom 20. März 1996 VIII ZB 7/96 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 831) zugrunde lag (dort ging es um die Auskunft der eigenen, zuverlässig arbeitenden Kanzleiangestellten gegenüber einem Rechtsanwalt).
  • BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85

    Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - V B 23/98
    Die von den Prozeßbevollmächtigten zu beachtenden Sorgfaltspflichten ergaben sich aufgrund der mit der Klägerin eingegangenen Dienstverträge, die Geschäftsbesorgungen zum Gegenstand hatten (vgl. dazu allgemein BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 72/85, BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547).
  • BGH, 22.01.1997 - XII ZB 195/96

    Fristwahrende Prozesshandlungen - Anwalt - Vertrauen auf Handakte - Zuverlässige

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - V B 23/98
    Die Erwägungen im BGH-Beschluß vom 22. Januar 1997 XII ZB 195/96 (VersR 1997, 598) sind auf den Streitfall ebenfalls nicht anwendbar, weil der Rechtsanwalt in jenem Fall immerhin auf zwei Informationsquellen zurückgegriffen hat (Auftragsschreiben als schriftliche Unterlage und zusätzlich telephonische Rückfrage beim erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten).
  • BGH, 26.09.1990 - VIII ZB 24/90

    Sorgfaltspflichten des Verkehrsanwalts bei der Erteilung eines

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - V B 23/98
    Zum einen besteht bei einer telephonischen Übermittlung von Daten die Gefahr eines Hörfehlers (vgl. BGH-Beschlüsse vom 26. September 1990 VIII ZB 24/90, NJW-RR 1991, 91, m.w.N., sowie in VersR 1994, 199).
  • BGH, 18.12.1985 - I ZR 171/85

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Prozeßbevollmächtigten bei Überprüfung

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - V B 23/98
    Zu den Aufgaben des mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragten Rechtsanwalts gehört auch die Klärung der Frage der Zustellung, ggf. die Feststellung des Zustellungszeitpunkts des erstinstanzlichen Urteils (vgl. Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluß vom 18. Dezember 1985 I ZR 171/85, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1986, 614, m.w.N., zur parallelen Vorschrift des § 233 ZPO).
  • BFH, 29.04.1997 - VIII B 5/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - V B 23/98
    Der Klägerin ist im Hinblick auf die Fristversäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 56 Abs. 1 FGO), da ihr das Verschulden ihrer Prozeßbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) wie eigenes Verschulden zuzurechnen ist (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluß vom 29. April 1997 VIII B 5/97, BFH/NV 1997, 790).
  • BFH, 13.06.2000 - VII B 125/00

    Fristversäumung und Verschulden des Prozeßvertreters

    Da es sich dabei um die Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels handelt, fällt diese Aufgabe in den alleinigen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts (vgl. dazu Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 1993 VI ZB 32/92, Versicherungsrecht 1994, 199, m.w.N., und Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. Juli 1998 V B 23/98, BFH/NV 1999, 192).
  • FG Saarland, 19.08.2002 - 1 K 288/02

    Bekanntgabepflicht einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten /

    Ob und inwieweit der Bevollmächtigte, wenn ihm die Einspruchsentscheidung ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist, zu weiterem Handeln für den Steuerpflichtigen, insbesondere zur Einlegung eines Rechtsmittels, verpflichtet ist, bestimmt sich nach dem Umfang der jeweiligen Bevollmächtigung (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 V B 23/98, BFH/NV 1999, 192; Urteil vom 21. März 2002 VII R 7/01, BStBl II 2002, 426; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 5. Mai 1999 4 B 35/39, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 2000, 65; Beschluss des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 26. September 1999 V ZB 25/96, Neue Juristische Wochenschrift/Rechtsprechungsreport - NJW-RR - 1997, 55).
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